Aktuelles

Häusliche Krankenpflege:
Neue Anforderungen an die Eignung von spezialisierten Leistungserbringern zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden

Neuerungen durch die HKP-Richtlinie

Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regelt die ärztliche Verordnung von häuslicher Krankenpflege, deren Dauer und deren Genehmigung durch die Krankenkassen sowie die Zusammenarbeit der Leistungserbringer.

Der neue § 6 tritt nun zum 01.01.2022 in Kraft.

Diese angepasste Empfehlung des G-BA setzt einen neuen Rahmen für die Umsetzung
der HKP-RL und definiert neue Anforderungen an die Leistungserbringer sowie an die Qualifikation des Personals.

Alle wundversorgenden Pflegefachkräfte benötigen eine Zusatzqualifikation
im Umfang von 84 UE.
Auch hier gilt für bereits zugelassene Leistungserbringer eine Übergangsfrist. In dieser ist es möglich, dass Pflegefachkräfte, die Wunden versorgen, die über eine Zusatzqualifikation im Umfang von mind. 56 UE verfügen.

Es gelten gestufte Übergangsregelungen für die Anforderungen an die Zusatzqualifikation bei den Pflegefachkräften, die eigenverantwortlich die fachpflegerische Versorgung bei Versicherten vornehmen:

Inkrafttreten:

  • ab 01.01.2022
    ->  56 Stunden
  • Stufe 1 bis zum 01.01.2024
    -> mindestens 50 % der Pflegenden sollten die 84 Stunden nachweisen
  • Stufe 2 bis zum 01.01.2026
    -> alle mit 84 Stunden

Die Leitung des Fachbereiches Wundversorgung sollte 168 Stunden mit Prüfung nachweisen können.
Bis zum 01.01.2024 muss sich eine Leitung in Fortbildung befinden oder eine externe Leitung mit den 168 Stunden benannt werden.

Das Wundnetz Allgäu zeigt Ihnen Möglichkeiten zu den Zusatzqualifikationen im
nachfolgendem auf:

ERGÄNZUNGSMODULE ZUM ERFÜLLEN DER ANFORDERUNG AN SPEZIALISIERTE LEISTUNGSERBRINGER

zur Versorgung von chronischen Wunden
im ambulanten Bereich

Wundnetz Allgäu e.V. :

Online in 2 Blöcken:
15.+16. April 2023 und
20.+21. Mai  2023 (MS Teams)    mehr

In Präsenz :
23. Juli 2023 (Klinik Kaufbeuren)    mehr

AWM Heidenheim :

Zusatzqualifikationen nach §6 HKP-Rahmenbedingungen für „Geprüfte(r) Wundberater*in“ AWM (23 UE)
Teil 1 – 18. und 19. März 2023    (Online)
Teil 2 – Freitag, 24. März 2023 (Präsenz mit Abschlußprüfung)

Teil 1 und Teil 2 – 01. bis 03. September 2023 (komplett in Präsenz mit Abschlußprüfung)

Zusatzqualifikation zur Befähigung der fachlichen Leitung (84 UE)
(auch für ICW Basis- und Aufstockungskurs)
15.+16. Juli 2023                  Modul 1 (Online)
14.+15. Oktober 2023         Modul 2 (Online)
11.+12. November 2023     Modul 3 (Online)
23.-25. November 2023   Modul 4 (Präsenz)

Weitere Möglichkeiten :

https://www.ga-gesundheitsakademie.de/fort-und-weiterbildungen/seminaruebersicht/kategorie/wundmanagement/

https://www.peg-akademie.de/die-akademie/alle-seminare/